Zuständig für die Gemeinde Dasing ist Karl Gamperl, in den restlichen Gemeinden wird diese Leistung vom jeweiligen Bürgermeister erbracht.
Baugebiet; Erschließung
Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.
Stand: 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)