Zuständig für die Gemeinde Dasing ist Karl Gamperl, in den restlichen Gemeinden wird diese Leistung vom jeweiligen Bürgermeister erbracht.
Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Stand: 01.10.2021
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)