Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Stand: 08.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)