Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.